Der Tod eines 19jährigen
mutmaßlichen Drogendealers bei der Zwangseinflößung von Brechmitteln hat, neben
juristischen und politischen Fragen, auch wieder die ärztliche Ethik, das
Selbstverständnis eines Berufsstandes, auf die Tagesordnung gesetzt. Wem, so ist
zu fragen, hat ein Mediziner zu dienen: dem Individuum, seinem Patienten, oder
einer abstrakten Allgemeinheit mit ihren Ansprüchen, in diesem Fall an die
Beweissicherung zum Zwecke der Strafverfolgung?
Als bindend, zumindest im moralischen
Sinne, gilt nach wie vor der Hippokratische Eid, der sich bezüglich solcher
Fragen ausgesprochen unmißverständlich ausnimmt: Sein medizinisches Wissen, so
schwor Hippokrates von Kos um 400 v.u.Z., werde er "nach Kräften und gemäß
meinem Urteil zum Nutzen der Kranken einsetzen, Schädigung und Unrecht aber
ausschließen."
Eine
Debatte um die ärztliche Ethik gab es in Westdeutschland nach der Befreiung vom
Faschismus, als die ungeheure Zahl und Brutalität ärztlicher Verbrechen durch
den Nürnberger Ärzteprozeß in die Öffentlichkeit gebracht worden waren. Ärzte
hatten in den KZ Menschenversuche durchgeführt, sie hatten in den
Vernichtungslagern bei der Selektion von Häftlingen über Leben und Tod
entschieden, sie hatten selbst zahllose Menschen mittels Giftspritzen ermordet.
Das größte ärztliche Verbrechen aber war der unter dem Euphemismus "Euthanasie"
begangene Massenmord an behinderten und psychisch kranken Menschen. Jede
ethische Grundlage ärztlichen Handelns schien zerschlagen und mußte neu fundiert
werden. Darum kreisten 1947/48 Debatten in verschiedenen Zeitschriften.
Die Wandlung der Medizin hin
zu einer am Kollektiven, am Staat, am Volk oder an der Menschheit, aber nicht
mehr in erster Linie an dem einzelnen Patienten orientierten Wissenschaft,
schrieb Thure von Uexküll in der "Zeit", führe dazu, daß der einzelne nicht mehr
"Maßstab ärztlicher Verantwortung" sei und "durch den Begriff eines Kollektivs
abgelöst wird", das "das Opfer des einzelnen zugunsten des Kollektivs verlangen"
könne. Ähnlich sah Fred Mielke, zusammen mit Alexander Mitscherlich hatte
er Dokumente zum Ärzteprozeß veröffentlicht, in dem schleichenden Prozeß des
"Eindringen(s) allgemeiner, weltanschaulicher Fragen" in die Ärzteschaft eine
der wichtigsten Ursachen für die Komplizenschaft zahlreicher Ärzte mit dem
Nationalsozialismus. Die Veränderungen im ärztlichen Selbstverständnis, weg von
der ausschließlichen Aufgabe, Helfer kranker Menschen zu sein, habe nicht erst
im Nationalsozialismus begonnen, so Friedrich Koch im "Bayerischen Ärzteblatt".
Kosten-Nutzen-Rechnungen seien u.a. von der Sozialversicherung forciert worden.
Es "entstand der Gedanke, daß die Tätigkeit des Arztes ... einem Kollektivum als
dem höheren übergeordneten Gesichtspunkt sich unterordnen solle".
Die Konsequenz dieses Denkens
formulierte der Neurologe Viktor von Weizsäcker (in der Zeitschrift "Psyche"):
Leben wurde nach biologischen und Leistungskriterien bewertet. "Man kann dies
auch so ausdrücken, daß die Definition des Lebens, welche seinen Sinn, Zweck
oder Wert nicht transzendent versteht, keinen inneren Schutz gegen den Begriff
eines unwerten Lebens im biologischen
Sinne besitzt." Die Schlußfolgerungen daraus lagen auf der Hand: Eine humane
Ethik müsse sich gegen das NS-Arztbild wenden. Ärzte entschieden aufgrund einer
angemaßten Superiorität wer zu "opfern" war. Mediziner dürfen sich aber niemals
derart über den Menschen stellen. Eugen Kogon berief sich in den "Frankfurter
Heften" auf den Hippokratischen Eid. Als ehemaliger Arztschreiber im
Konzentrationslager Buchenwald und Autor des "SS-Staates" war er einer der
prominentesten Zeugen im Ärzteprozeß. Auch für ihn galt es, die ärztliche
Verantwortung neu zu fundieren, nach der ein Arzt zu heilen habe und, wie es der
ärztliche Eid verlange, einem Patienten niemals schaden dürfe.
Einigkeit bestand unter den zitierten
Autoren in Diagnose und Therapie. Auffällig ist, wie vehement betont wurde, daß
die einzige Sicherung vor solchen Menschheitsverbrechen, wie Ärzte sie zwischen
1933 und 1945 begangen hatten, die ist, den Patienten als Absolutum anzusehen,
auf dessen Wohl ein Arzt ausschließlich verpflichtet sei, und daß jede
Anforderung aus der Gesellschaft, aus Politik oder Justiz, die die Konzentration
auf das Patientenwohl auch nur relativieren will, abgelehnt wurde.
Diese Erkenntnisse scheinen
wie so viele andere im Zuge des gesellschaftspolitischen Roll Backs, der
deutschen Großmachtpolitik spätestens seit Ende der DDR, vergessen zu
sein. Wenn humanistische Konsequenzen aus dem deutschen Faschismus wie die,
Deutschland dürfe nie wieder Krieg führen, wie die, der Nationalsozialismus sei
mit der Wurzel auszurotten, oder wie die, einen Überwachungsstaat abzulehnen und
Geheimdienst und Polizei strikt voneinander trennen zu wollen, über den Haufen
geworfen werden, kann es da verwundern, daß dieser Prozeß sich auch der
medizinischen Ethik bemächtigt?
Nun war auch nach 1945 natürlich nicht
jeder Arzt eine Zierde seiner Zunft. Im Gegenteil kamen viele Mediziner, die im
"3. Reich" Verbrechen begangen hatten, mit Wissen ihrer Kollegen wieder als
Ärzte unter, z.T. getarnt, wie das Beispiel Dr. Heyde/Sawade zeigt: Werner Heyde
war in wichtiger Position an der „Euthanasie" beteiligt. Trotz eines Haftbefehls
gegen ihn konnte er als Dr. Sawade bis 1959 in Flensburg u.a. als
Gerichtsgutachter arbeiten. Das erschreckende dabei: zahlreichen seiner Kollegen
war seine wahre Identität sehr wohl bekannt.Dennoch hat es den Anschein, daß das
was jetzt in Sachen Brechmitteleinsatz geschieht, eine neue Dimension erreicht
hat. Heute wird politisch damit geworben, Brechmittel zwangsweise
verabreichen zu lassen. Diese Methode wird in Hamburg zum Routineeinsatz — in
den Tagen nach dem Tod Achidi J.s wurden ostentativ weitere
Zwangsverabreichungen durchgeführt.
Ohne die Mitwirkung von Ärzten wäre die
Zwangseinflößung von Brechmitteln kaum durchführbar. Ärzte haben sich dafür
entschieden, das Wohl des Einzelnen zu mißachten, weil der Staat das von ihnen
verlangt. Der Leiter des gerichtsmedizinischen Instituts, Prof. Klaus
Püschel, hat das in aller Offenheit zugegeben. Trotz des ersten Todesfalles
werde er weitermachen, weil er den Senat "nicht im Regen stehen" lassen wolle.
Die Verschiebung des ärztlich-ethischen Paradigmas kann deutlicher kaum
sein.
Erfreulich
immerhin, daß Anästhesisten des UKE erklärten, sich dem Brechmitteleinsatz
verweigern zu wollen. Auch die Hamburger Ärztekammer sprach sich gegen die
Vergabe von Brechmitteln aus. V.a. eine Oppositionsgruppe innerhalb des
Verbandes ist sehr deutlich geworden: "Eine Todesstrafe durch die Hintertür darf
es nicht geben." Sie forderte von der Ärztekammer, gegen jeden Arzt zu
ermitteln, der sich an solchen polizeilichen Zwangsmaßnahmen beteiligt.