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(18.12.2001) Der Vorstand der Ärztekammer Hamburg untermauerte am Montag seine kritische Einschätzung gegenüber der gewaltsamen Verabreichung von Brechmitteln an Drogendealer. Auf einer Sondersitzung bekräftigte das Gremium am Abend einstimmig den Beschluss der Kammerversammlung vom Oktober diesen Jahres, in dem sich das gewählte Parlament der Hamburger Ärztinnen und Ärzte mehrheitlich gegen die Gabe von Brechmitteln unter Gewaltanwendung ausgesprochen hatte. Gleichzeitig bestärkte der Vorstand einmütig, Präsident und Geschäfts-führung der Kammer in der Vertretung dieses Beschlusses. Darüber hinaus forderte der Kammervorstand den Senat auf, das Problem der Beweissicherung gegen Drogendealer auf politischem Wege zu lösen. Insbesondere dürfe das Vorgehen nicht zu einem Konflikt zwischen ärztlichem Handeln und staatlichen Maßnahmen führen. Der risikobehaftete Eingriff unter Gewaltanwendung bringt indes unweigerlich einen solchen Konflikt mit sich. Als konstruktiven Lösungsansatz nannte der Präsident der Ärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, erneut den Verzicht auf die gewaltsame Gabe von Brechmitteln über eine Nasensonde. Stattdessen könnten einem mutmaßlichen Drogendealer Abführmittel wie Bittersaft oder ähnliche Substanzen verabreicht werden, die diesem über mehrere Stunden als einziges Getränk angeboten würden. Montgomery verwies auf Erfahrungen mit Drogenkurieren, bei denen in einem Hamburger Krankenhaus auf diese Weise erfolgreich Beweissicherung betrieben würde. „Der Effekt ist exakt der selbe, aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel bleibt auf diese Weise gewahrt", sagte der Hamburger Ärztepräsident. _________________________ Pressestelle der Ärztekammer Hamburg Tel.: 040/22 802 434 verantwortlich: Wolfram Scharenberg Ärztekammer Hamburg Beschluss des Vorstands auf der Sondersitzung am 17. Dezember 2001 Der Kammervorstand bekräftigt den Beschluss der Kammerversammlung vom 29. 10. 2001 und bestärkt Präsident und Geschäftsführung in der Vertretung dieses Beschlusses. Darüber hinaus fordert er eine politische Lösung des zugrunde liegenden Problems, die nicht zu einem Konflikt zwischen ärztlichem Handeln und staatlichen Maßnahmen führen darf. Beschluss der 261. Kammerversammlung vom 29. Oktober 2001 Die Ärztekammer Hamburg erklärt die Gabe eines Brechmittels nur unter ärztlicher Aufsicht und nur bei qualifizierter Notfallbereitschaft für vereinbar mit dem ärztlichen Berufsethos. Unter ärztlichen Gesichtspunkten ist die Vergabe von Brechmitteln gegen den Willen des Betroffenen nicht zu vertreten. Die Ärztekammer Hamburg wendet sich grundsätzlich im Zusammenhang ärztlicher Tätigkeiten gegen Gewaltmaßnahmen. Beweissicherungsmaßnahmen sind staatliche Maßnahmen. An der Gewaltanwendung beteiligen sich die Ärzte nicht. Kein Arzt kann zur Teilnahme an diesen Maßnahmen gezwungen werden. (18.12.2001) |