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In Hamburg wird am 23.September gewählt. Hauptthema aller Parteien ist mal wieder die Innere Sicherheit bzw. Kriminalität, konkret: der Drogenhandel. Zugeschrieben wird er insbesondere jungen Afrikanern, die sich, für jedeN leicht erkennbar, am Hauptbahnhof und an anderen öffentlichen Plätzen aufhalten. Auftakt der erneuten Hetzkampagne gegen sogenannte schwarzafrikanische Drogendealer war die filmreife Razzia auf den Flüchtlingsschiffen mit dem anschließenden Rücktritt von Innensensenator Wrocklage im Mai 2001 (off limits 31 berichtete). Härter gegen Dealer Scholz greift durch mit dieser Schlagzeile wurde dann Anfang Juli das Konzept des neuen Innensenators für den (angeblichen) Brennpunkt St. Georg (Stadtteil am Hamburger Hauptbahnhof) vorgestellt. Es enthält nicht nur die Intensivierung altbekannter Maßnahmen wie verstärkte Polizeipräsenz, Videoüberwachung, Platzverweise und Festnahmen, sondern mit Zustimmung der GAL auch den Einsatz von Brechmitteln gegen als Drogendealer verdächtigte Menschen. Als rot-grüner Bonbon werden außerdem ein paar Versprechungen für die bessere Versorgung von DrogenkonsumentInnen und jungen Flüchtlingen gemacht, die aber auch repressive Elemente enthalten. Am 19.7. fand eine Veranstaltung mit VertreterInnen von Drogen- und Jugendhilfeeinrichtungen, afrikanischen Organisationen und Medien statt, um sich mit diesem Konzept auseinander zu setzen. Wir drucken im folgenden den Beitrag einer MitarbeiterIn von INFO INTERNATIONAL, dem Straßensozialarbeitsprojekt für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge von WOGE e.V., ab mit einer aktuellen Ergänzung zum inzwischen erfolgten Einsatz von Brechmitteln. Die gegenwärtige Debatte (ist es überhaupt eine oder eher nur eine Hetzkampagne?) über das angebliche Problem der sogenannten schwarzafrikanischen Drogendealer leidet unter einer erstaunlichen Geschichtslosigkeit, und zwar sowohl auf der Seite der etablierten PolitikerInnen und Medien als auch auf der Seite potentieller GegnerInnen der offiziellen Konzepte. Ich möchte deshalb mit ein paar Erinnerungen an Ereignisse und Kampagnen in den letzten sieben Jahren anfangen, bevor ich zu einer Darstellung und Einschätzung der aktuellen Maßnahmen komme. Historischer Rückblick Am 8.9.1994 kam durch einen taz-Bericht heraus, dass der Senegalese Dialle D. im Januar 1994 von zwei Polizisten auf der Straße grundlos verprügelt worden war und die Polizei, statt seine Strafanzeige gegen diese Misshandlung aufzunehmen, ihn mit Abschiebung bedrohte. Weitere Presseberichte und die Aussagen eines polizeilichen Kronzeugen über Misshandlungen von Afrikanern in der damaligen Wache 11 am Hauptbahnhof führten am 12.9.1994 zum Rücktritt von Innensenator Hackmann. Er gab dafür folgende Begründung: Gerade mich als sozialdemokratischen Innensenator beschämt zutiefst, dass zwar die Hamburger Polizei nicht ausländerfeindlich ist, das Ausmaß von Übergriffen gegenüber Ausländern aber eine Dimension angenommen hat, die ich nicht für möglich gehalten habe (zitiert nach off limits 11, Okt./Nov. 1995, S. 23). Im Oktober 1994 wurde ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) Hamburger Polizei eingesetzt. Noch während seiner Vernehmungen begann eine beispiellose Hetze der Boulevardpresse gegen Drogendealer in St. Georg, insbesondere gegen minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, damals mehrheitlich noch aus Kurdistan, sowie gegen sogenannte Schwarzafrikaner. Schlagzeile im Hamburger Abendblatt am 4.1.1995: Drogenplatz Hamburg: Kinder verkaufen den Tod Polizei: Wir sind machtlos. Damals gab es breiten Protest, u.a. von Jugendhilfeträgern, gegen diese Medienhetze mit ihrer unglaublichen Pauschalisierung, die durch völlige Unkenntnis der Lebenssituation dieser Kinder und Jugendlichen und bewusste Falschdarstellungen gekennzeichnet sei ( zitiert nach off limits 10, S. 41). Am 1.6.1995 stellte der neue Innensenator Wrocklage der Presse ein Handlungskonzept für die Polizei im Stadtteil St. Georg mit drastischen Maßnahmen gegen den Drogenhandel vor. Schwerpunkt waren die personelle, organisatorische und juristische Stärkung der Polizei sowie ausländerrechtliche Maßnahmen gegen minderjährige ausländische Intensivdealer. Dieser Begriff, der juristisch nicht definiert ist und nichts mit Drogenbesitz oder einer strafrechtlichen Verurteilung zu tun hat, sondern lediglich damit, dass jemand mehrmals in der sogenannten Drogenszene angetroffen und kontrolliert wurde, wurde damals erfunden. In der Ausländerbehörde wurde eine spezielle Abteilung zur schnelleren Abschiebung dieser Flüchtlinge eingerichtet. Als Bonbon für die SozialarbeiterInnen im Viertel sollten deren Stellen auf 50 aufgestockt und evtl. Ruheräume für Junkies eingerichtet werden (Hamburger Abendblatt 2.6.1995). Die Innenbehörde beschloss neben der massiven Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten am Hauptbahnhof auch verstärkte Altersfeststellungen bei jungen Flüchtlingen. Gegen diese Praxis hatte es vorher Proteste u.a. von der Ärztekammer und von PRO ASYL gegeben. Außerdem startete Hamburg eine Bundesratsinitiative zur Einbeziehung auch unter 16jähriger unbegleiteter Flüchtlinge in das Umverteilungsverfahren, die aber abgelehnt wurde, und initiierte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung, ob und inwieweit es möglich ist, in Fällen ungeklärter Staatsangehörigkeit (...) eine Rückführung auch ohne den Nachweis oder die Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit (...) zu ermöglichen (Pressemeldung der Innenbehörde, zitiert nach off limits 10, S. 42). 1995/6 gab es heftige Diskussionen über diese Maßnahmen, auch innerhalb der Jugendhilfeeinrichtungen, u.a. auf einer Veranstaltung am 17.8.1995, die wesentlich besser besucht war als die heutige. Im August 1996 veröffentlichte die AG MUF (minderjährige unbegleitete Flüchtlinge) des Hamburger Flüchtlingsrats Standpunkte zur Problematik des Drogenhandels durch minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (veröffentlicht in off limits 15, S. 27f), die mit folgenden Forderungen endeten:
1997 begann das Handlungskonzept St. Georg zu greifen, und zwar so, dass die Drogenszene an andere Orte vertrieben wurde, z.B. ins Schanzenviertel. Vor der Wahl im September 1997 wurde deshalb eine Hetzkampagne von PolitikerInnen und Medien in und über diesen Stadtteil gestartet, die u.a. durch einen Spiegel-Artikel (26/1997) bundesweit bekannt wurde. Dort wird die Entwicklung des Schanzenviertels von einer angeblich kosmopolitischen und gegenüber jedem Anderssein toleranten Idylle zum gefährlichen Gemenge aus Drogen, Frauenanmache und Gewalt behauptet. Schuld an allem sei eine kleine kriminelle Minderheit: die schwarzen Dealer, die man an der Markenjeans, den Markenturnschuhen, Sweatshirt, Baseballkappe, einem teuren Mountainbike und zwei, drei schweren Goldkettchen am Hals erkenne, wie der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins, Martin Schäfer, kühl behauptete. Gegen diese Hetze und gegen die Perspektivlosigkeit ihrer Situation gingen am 8.11.1997 ca. 400 überwiegend junge AfrikanerInnen und einige deutsche und ausländische UnterstützerInnen u.a. mit folgenden Forderungen auf die Straße: (Mehr dazu in off limits 20, S. 31 ff.) Statt diese Forderungen auch nur ansatzweise zu erfüllen, hat die rot-grüne Koalition, die bei der Wahl 1997 an die Macht kam, in den letzten Jahren die Politik insbesondere gegen afrikanische Flüchtlinge verschärft: Trotzdem wurde Innensenator Wrocklage aus Polizei- und rechten Politiker-Kreisen vorgeworfen, nicht hart genug gegen die schwarzafrikanischen Drogendealer vorzugehen. Mit einer filmreifen Razzia auf den Flüchtlingsschiffen, bei der auch mein afrikanischer Kollege ca. eine Stunde lang festgehalten wurde, versuchte er noch seinen Kopf zu retten angesichts der mageren Ergebnisse (zwei Festnahmen, einige hundert Gramm Drogen) vergeblich. Sein Nachfolger Olaf Scholz versprach ein härteres Durchgreifen gegen Dealer und legte am 5.7.2001 wieder begleitet von einer Medienkampagne - ein Neues übergreifendes Konzept gegen Verfestigung der offenen Drogenszene in St. Georg (Staatliche Pressestelle) vor. Das aktuelle Drogenkonzept, unsere Kritik und Forderungen Der erste Teil der Eckpunkte einer Ergänzung des Handlungskonzepts für St. Georg und den Hauptbahnhof, wie das Konzept offiziell heißt, ist überschrieben mit Konsequentes Handeln von Polizei, Ausländerbehörde und Staatsanwaltschaft. Hier wird zum einen eine Fortsetzung und Intensivierung von Altbekanntem versprochen: Neu und zum ersten Mal von der GAL mitgetragen ist der geplante Einsatz von Vomitivmitteln (Brechmitteln) zur Beweissicherung für spätere Strafverfahren, verabreicht durch Ärzte auf Anweisung der Staatsanwaltschaft. Außerdem wurde ein neuer Begriff für die Zielgruppe all dieser Maßnahmen erfunden: ITR = Intensivtäter Rauschgift, definiert als BTM-Dealer, die innerhalb der letzten 12 Monate wiederholt in Verdacht standen, an der unerlaubten Abgabe von harten Drogen beteiligt gewesen zu sein und bei denen eine sog. Negativprognose besteht. Dieser Begriff ist genauso schwammig und juristisch unklar wie der des Intensivdealers. Insgesamt sind diese Maßnahmen menschenrechtswidrig und führen dazu, dass alle Schwarzen von öffentlichen Plätzen vertrieben werden. Im Zusammenhang damit steht auch Teil II des Konzepts: Hier geht es um die Veränderung der wegerechtlichen Nutzung des Hauptbahnhof-Umfelds, konkret: eine Privatisierung öffentlichen Geländes, damit die DB AG mit ihrem Sondernutzungsrecht alle Unerwünschten von dort vertreiben kann. Auch eine neue Sicherheitswache dient diesem Zweck. Zur Besänftigung ihrer Klientel oder, wie die GAL es nennt, zur Herstellung der Ausgewogenheit zwischen repressiven, präventiven und helfenden Maßnahmen werden dann in Teil III Maßnahmen für Drogenabhängige, z.B. ein zusätzlicher Drogenkonsumraum in St. Georg, und in Teil IV unter dem Titel Jugendhilfe Schutz bieten, Hilfe geben, Grenzen setzen Maßnahmen für junge Flüchtlinge aufgelistet. Zum Teil sind es recht vage gehaltene Vorschläge, die Mindestforderungen entsprechen, wie sie schon seit Jahren von Jugendhilfeträgern gestellt, aber nie bzw. nur unzulänglich erfüllt wurden, z.B. schulische und berufsvorbereitende Qualifizierungsangebote für junge Flüchtlinge und die regelhafte Einrichtung von Vormundschaften auch für 16-18jährige MUF. Äußerungen aus dem Amt für Jugend, dass 16-18jährige nicht mehr auf den Schiffen untergebracht werden sollen, sondern in Jugendhilfeeinrichtungen, sind ebenfalls zu unterstützen. Tatsächlich sollen die zu schaffenden Plätze aber Jugendpensionen sein, die nicht unter das Jugendhilferecht fallen und einen sehr viel schlechteren Betreuungsschlüssel haben. Zu begrüßen, aber nichts Neues ist ebenfalls der Vorschlag, afrikanische Organisationen mehr in die Beratung und Betreuung einzubeziehen. Allerdings gibt es bisher keinerlei Aussagen zur Finanzierung solcher Maßnahmen. Es ist zu befürchten, dass z.B. mit dem (grundsätzlich zu unterstützenden) Vorschlag, hier lebende AfrikanerInnen als VormünderInnen zu gewinnen, verstärkt auf unbezahlte Arbeit gesetzt wird bzw. dass aus Kostengründen Dumpingangebote ungeachtet jeder Qualitätskriterien gemacht und als Wahlkampfgeschenk verkauft werden. Aber qualifizierte Betreuung und sinnvolle Beschäftigung von Jugendlichen kostet Geld, und vor allem müssen Aufenthaltsperspektiven und Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge durchgesetzt werden ansonsten sind auch gut gemeinte Maßnahmen zum Scheitern verurteilt. Andere Vorschläge des Konzepts sind von vornherein problematisch: Über eine Clearingstelle sollen von der Polizei Daten über ITR an das Amt für Jugend übermittelt werden, die dann an die Vormünder gehen, damit diese mit erzieherischen Maßnahmen reagieren bis hin zur Einweisung in geschlossene Unterbringung. Letzteres wird zwar nicht geschlossen, sondern verbindlich genannt, aber in den beiden vorgesehenen intensiv betreuten Wohnungen soll es sehr wohl zumindest zeitweise Ausgangssperre für die Jugendlichen geben. Solche Konzepte sind unseres Erachtens zum Scheitern verurteilt und stigmatisieren von vornherein eine Gruppe von Menschen. Statt Sonderbehandlung und Ausgrenzung dealender Jugendlicher sind präventive Maßnahmen nötig und Angebote, die Alternativen zum Drogenhandel aufzeigen. In eben jener Wohnung, die jetzt für ITR vorgesehen ist, existierte jahrelang ein gut funktionierendes Jugendhilfeprojekt, das Wohnen, Ausbildung und Arbeit für Lohn verbunden hat, aber leider kaputtgespart wurde. Junge Flüchtlinge brauchen genau wie andere Jugendliche legale Möglichkeiten, Geld zu verdienen, sie brauchen aufenthaltsrechtliche und berufliche Perspektiven und Anlaufstellen, wie z.B. ein afrikanischer Jugendclub und unser Straßensozialarbeitsprojekt, das seit über zwei Jahren ohne einen Pfennig von Hamburger Behörden mit der genannten Zielgruppe arbeitet. Um keine Illusionen zu verbreiten: Auch die besten Jugendhilfeeinrichtungen können nicht die Probleme einer falschen Ausländer- und Drogenpolitik lösen. Auch insofern ist das Scholz-Konzept genauso wie seine Vorläufer zum Scheitern verurteilt. Wenn die afrikanischen Flüchtlinge, darunter auch einige Dealer, abgeschoben sind, werden eben andere die Drogen verkaufen. Die Bedingungen für sie und auch für die DrogenkonsumentInnen werden sich unter dem Druck zunehmender Kontrollen verschärfen und die Profite der Hintermänner werden sich erhöhen, solange es eine Nachfrage gibt. Selbst aufgeklärte Polizeibeamte, wie z.B. der niederländische Polizeipräsident J. Brand, haben diesen Zusammenhang längst erkannt und sich für eine Entkriminalisierung des Drogenhandels ausgesprochen (siehe off limits 15, S. 43). Brechmitteleinsatz in der Praxis Stattdessen werden seit dem 1.8.2001 in Hamburg Brechmittel gegen vermeintliche Drogendealer eingesetzt, trotz Gerichtsurteilen wie z.B. im Oktober 1996 vom Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Verabreichung von Brechmitteln jeglicher Art unzulässig sei, und trotz nachgewiesener schwerer Gesundheitsschäden bei den Betroffenen. Professor Klaus Püschel, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätskrankenhaus Eppendorf und auch führend beteiligt an den Altersfeststellungsverfahren, hat sich bereit erklärt, die Brechmittel an seinem Institut rund um die Uhr verabreichen zu lassen. Die beiden bisher von der Presse groß dargestellten Einsätze führten allerdings nicht zu dem von den Behörden erwarteten Erfolg: Der erste vermeintliche Drogendealer, der Brechmittel per Nasensonde eingeflößt bekam, schluckte angeblich das Erbrochene wieder herunter. Das Hamburger Abendblatt (Kristina Johrde) beklagt: Die Dosis war zu niedrig, doch eine höhere wurde nicht verabreicht (14.8.01). Der Afrikaner wurde trotzdem in Haft genommen. Der zweite Festgenommene schluckte angeblich freiwillig zweimal 30 Milliliter Ipecacuanha-Sirup, laut Abendblatt die Höchstdosis und erbrach sich trotzdem nicht. Ein Haftbefehl wurde diesmal nicht erlassen mangels dringendem Tatverdacht. Was für gesundheitliche Folgen der Brechmitteleinsatz für die Betroffenen hatte bzw. noch hat, fragte keiner der bezahlten Schreiberlinge. Und auch von der GAL war nichts zu hören. Auf einer Wahlkampfveranstaltung der GAL mit der grünen Ausländerbeauftragten Beck verteilten FlüchtlingsunterstützerInnen Tüten mit dem Aufdruck: Sollte Ihnen übel werden bei dem Tempo, in dem die GAL sich entwickelt, nutzen Sie einfach diese Tüte. Prall gefüllt ergibt sie ein gutes Argument für die Podiumsdiskussion. KOTZBROCKEN AN DER MACHT. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Cornelia Gunßer |